Willkommen auf der Webseite von VOTO!
Vielen Dank für Ihr Interesse an den VOTO-Studien. Auf dieser Webseite finden Sie allgemeine Informationen zur Studie sowie eine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen. Wir hoffen, Ihnen damit die Teilnahme an der Studie zu erleichtern.
Das Forschungsprojekt VOTO untersucht nach jedem Urnengang die Beweggründe für die Teilnahme und für die Entscheide der Stimmberechtigten. Diese Nachbefragungen (ehemals bekannt als VOX-Analysen) werden seit 1977 nach jeder eidgenössischen Abstimmung durchgeführt.
Abstimmungskämpfe werden oft kontrovers geführt. Gegner und Befürworter kämpfen mit einer Vielzahl von Argumenten für ihre Position. Entsprechend gibt es auch ganz unterschiedliche Gründe, weshalb jemand Ja oder Nein stimmt. Für Bundesrat und Parlament, für die Parteien, für die Wissenschaft und für die Medien ist es deshalb wichtig, die Motive der Stimmberechtigten zu verstehen. Aufgrund welcher Argumente haben Sie sich für oder gegen eine Abstimmungsvorlage entschieden und was erhofften Sie sich von Ihrem Entscheid? Die Antworten auf diese Fragen helfen den Behörden, den Volkswillen besser zu verstehen.
Aus diesem Grund führen wir nach jeder eidgenössischen Volksabstimmung mit rund 1‘500 zufällig ausgewählten Stimmberechtigten in der Schweiz ein Telefoninterview durch.
Die Bundeskanzlei hat im Namen des Bundesrates das Forschungszentrum FORS, das Zentrum für Demokratie ZDA in Aarau und das Befragungsinstitut LINK beauftragt, die VOTO-Studien durchzuführen. Das FORS, welches der Universität Lausanne angegliedert ist, das ZDA der Universität Zürich und der FHS Nordwestschweiz sowie LINK führen die VOTO-Studien unabhängig durch und arbeiten nach höchsten wissenschaftlichen Standards. Sie sind allein verantwortlich für die Auswahl der Fragen und die Inhalte der Berichte.
Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Berichte rund acht Wochen nach dem Urnengang. Sie stehen hier in drei Landessprachen zur Verfügung.
Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt und ausschliesslich für die VOTO-Studie verwendet. Alle Daten werden anonymisiert. Das heisst es stehen keine Namen, Adressen und Geburtsdaten zur Verfügung. Nach Studienende werden zudem alle Kontaktdaten gelöscht. Damit ist es in keiner Weise möglich, Rückschlüsse auf Sie als Person zu ziehen.
Die Daten werden in dieser anonymisierten Form passwortgeschützt der Forschungsgemeinschaft zur Verfügung gestellt.
Die Schweizerische Bundeskanzlei finanziert die VOTO-Studien. Sie hat im Namen des Bundesrates eine öffentliche Ausschreibung für die Durchführung der VOTO-Studien gemacht und daraufhin das Forschungsinstitut FORS, das Zentrum für Demokratie ZDA und das Befragungsinstitut LINK beauftragt, die Umfragen durchzuführen.
Da es nicht möglich ist, die gesamte Stimmbevölkerung zu befragen, wurde eine Zufallsstichprobe von rund 1‘500 Personen aus dem Stichprobenregister des Bundesamtes für Statistik (BFS) gezogen (siehe Art. 13c Abs. 2. Bst. C der Statistikerhebungsverordnung). Sie wurden also in einem Zufallsverfahren ausgewählt. Damit vertreten Sie rund 3‘000 Personen, die Ihnen ähnlich sind – beispielsweise hinsichtlich des Alters, des Geschlechts oder der Ausbildung. Damit die Aussagen der VOTO-Studien möglichst verlässlich sind und die Meinung der gesamten Bevölkerung widerspiegeln, ist es wichtig, dass Sie an der Umfrage teilnehmen.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Um aber verlässliche Analysen machen zu können, ist es wichtig, dass möglichst alle Personen, die zufällig für die Befragung ausgewählt wurden, teilnehmen. Die VOTO-Studien sind eine wichtige Informationsquelle wenn es um die Umsetzung von Volksentscheiden durch Politik und Verwaltung geht. Ihre Teilnahme gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beweggründe mitzuteilen.
Die Befragung wird vom Umfrageinstitut LINK per Telefon durchgeführt und nimmt nur rund 15 – 20 Minuten in Anspruch.
Auch wenn Sie nicht abgestimmt haben oder sich nicht für Politik interessieren, sind wir an Ihrer Meinung interessiert. Anhand der VOTO-Studien ermitteln wir auch, aus welchen Gründen Stimmberechtigte nicht an einer Abstimmung teilgenommen haben. Auch diese Informationen sind sehr wertvoll, um Abstimmungsresultate und damit den Volkswillen verstehen zu können.
Es muss immer die zufällig ausgewählte Person teilnehmen. Eine Stellvertretung etwa durch eine andere Person im Haushalt ist nicht möglich. Wenn die von uns angeschriebene Person nicht mehr lebt, nicht mehr bei Ihnen wohnt oder selber nicht an der Befragung teilnehmen möchte, ist es leider nicht möglich, sie zu ersetzen.
Falls Sie jedoch die Kontaktdaten der ausgewählten Person haben, wäre es sehr hilfreich für uns, wenn Sie uns diese mitteilen. Sie können dazu unser Kontaktformular verwenden. Klicken Sie bitte hier.
Alle Berichte werden barrierefrei verfasst und stehen der Öffentlichkeit jeweils rund acht Wochen nach dem Abstimmungssonntag auf Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Sie können sie hier herunterladen. Da wir keine persönlichen Informationen speichern, können wir Sie leider nicht persönlich informieren, wenn die Studie erscheint.